Lohn aktuell

Lohn aktuell Mai 2014

01.05.2014

Suche nach „Berufseinsteiger“ altersdiskriminierend

Wenn in einer Stellenanzeige „Berufseinsteiger“ gesucht werden, liegt regelmäßig eine Altersdiskriminierung vor. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf festgestellt. Geklagt hatte ein sechzigjähriger promovierter Rechtsanwalt, der von einer Rechtsanwaltspartnerschaft nicht eingestellt worden war. Er hatte sich auf eine Stellenanzeige der Partnerschaft beworben, in der „Berufseinsteiger“ gesucht wurden.

Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf  gingen davon aus, dass es sich insoweit um eine Diskriminierung handele, weil potentielle Bewerber wegen ihres Alters ausgeschlossen würden. In der mündlichen Verhandlung gab die Kammer des Landesarbeitsgericht aber zu erkennen, dass die Berufung des Klägers, der eine Entschädigung von 10.000 € verlangte, keine Aussicht auf Erfolg haben werde, weil sich aus den Gesamtumständen ergebe, dass er an der ausgeschriebenen Stelle nicht ernsthaft interessiert gewesen sei, sondern vor allem eine Entschädigung habe erwirken wollen, was rechtsmissbräuchlich sei.

Ähnlich hatte im vergangenen Jahr bereits das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu dem Begriff „Berufsanfänger“ entschieden. Der Kläger nahm seine Klage daraufhin zurück.

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