Lohn aktuell

Lohn aktuell Mai 2019

01.05.2019

Anspruch auf Mindestlohn bei einem Praktikum

Grundsätzlich haben auch Praktikanten Anspruch auf Mindestlohn. Bestimmte Praktikumsverhältnisse, wie z. B. Pflichtpraktika im Rahmen von Studium und Ausbildung oder sog. Orientierungspraktika zur Ausbildungs- und Berufswahl, sind hiervon jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Im Rahmen solcher Praktika braucht überhaupt keine Vergütung gezahlt zu werden, sofern diese nicht länger als drei Monate dauern.

Eine junge Frau hatte von Oktober 2015 bis Januar 2016 ein Praktikum abgelegt, um sich über die Ausbildung zur Pferdewirtin zu informieren. Aufgrund von Krankheit, Urlaub und einigen „Schnuppertagen“ auf anderen Pferdehöfen unterbrach sie das Praktikum zwischendurch und hängte die fehlenden Tage hinten an. Da das Praktikum damit nach ihrer Auffassung die gesetzlich festgelegte Höchstdauer von drei Monaten überschritten hatte, verlangte sie eine Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns.

Das lehnte das Bundesarbeitsgericht ab. Im entschiedenen Fall hatte das Orientierungspraktikum die Höchstdauer von drei Monaten nicht überschritten. Vielmehr waren die Unterbrechungen innerhalb dieses Rahmens aufgrund persönlicher Gründe der Praktikantin aus der Gesamtdauer herauszurechnen.

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